In Zukunft darf Honig, der mit Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen verunreinigt ist, OHNE besondere Kennzeichnung im Handel verkauft werden, denn nach Ansicht des EU-Parlaments ist Pollen keine Zutats des Honigs.
Was auf den ersten Blick wie eine Selbstverständlichkeit daherkommt, hat dennoch weitreichende Folgen.
Der Umweltausschuss hatte gefordert, Pollen als Zutat in Honig zu betrachten, weil nur dann Honig als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden muss, wenn das Material gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Pollenanteil 0,9 Prozent überschreitet.
Im Honig beträgt der Pollenanteil in der Regel aber nur 0,5 Prozent, so dass nunmehr wohl kaum ein Honig als gentechnisch verändert deklariert werden muss.
Bislang sah der Europäische Gerichtshof (EuGH) Pollen aufgrund fehlender Definition Pollen als Zutat an.
Die Neudefinition klärt nun diese Rechtsunsicherheit und vereinfacht damit vor allem Honigimporteuren das Leben.
CDU- und FDP-Parlamentarier begrüßten die neue Regelung, da jetzt Rechtssicherheit geschaffen und der Honig aus der Gentechnik-Diskussion genommen wurde.
Grüne und CSU-Parlamentarier sehen die Entscheidung aber als Rückschritt zum Nachteile der europäischen Verbraucher. "Mehr und mehr drängt GVO-kontaminierter Honig insbesondere aus Lateinamerika auf unseren Markt und dank des EU-Parlaments ohne Kennzeichnung", so Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen. Martin Kastler, CSU-Umweltpolitiker sekundiert: "Nach der heutigen Entscheidung können Verbraucher künftig nicht mehr zwischen gutem, heimischem Honig und GVO-veränderten Billigprodukten entscheiden“.
Für den bewussten Konsumenten, der auf Gentechnik verzichten möchte, bleibt daher nur folgender Rat: Kaufen Sie nur heimischen Honig aus Gentechnik-freien Regionen.
Schleswig-Holstein bekennt sich zum Gentechnik-freien Anbau und ist Mitglied im Europäischen Netzwerk Gentrechnik-freier Regionen.
Was auf den ersten Blick wie eine Selbstverständlichkeit daherkommt, hat dennoch weitreichende Folgen.
Der Umweltausschuss hatte gefordert, Pollen als Zutat in Honig zu betrachten, weil nur dann Honig als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden muss, wenn das Material gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Pollenanteil 0,9 Prozent überschreitet.
Im Honig beträgt der Pollenanteil in der Regel aber nur 0,5 Prozent, so dass nunmehr wohl kaum ein Honig als gentechnisch verändert deklariert werden muss.
Bislang sah der Europäische Gerichtshof (EuGH) Pollen aufgrund fehlender Definition Pollen als Zutat an.
Die Neudefinition klärt nun diese Rechtsunsicherheit und vereinfacht damit vor allem Honigimporteuren das Leben.
CDU- und FDP-Parlamentarier begrüßten die neue Regelung, da jetzt Rechtssicherheit geschaffen und der Honig aus der Gentechnik-Diskussion genommen wurde.
Grüne und CSU-Parlamentarier sehen die Entscheidung aber als Rückschritt zum Nachteile der europäischen Verbraucher. "Mehr und mehr drängt GVO-kontaminierter Honig insbesondere aus Lateinamerika auf unseren Markt und dank des EU-Parlaments ohne Kennzeichnung", so Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen. Martin Kastler, CSU-Umweltpolitiker sekundiert: "Nach der heutigen Entscheidung können Verbraucher künftig nicht mehr zwischen gutem, heimischem Honig und GVO-veränderten Billigprodukten entscheiden“.
Für den bewussten Konsumenten, der auf Gentechnik verzichten möchte, bleibt daher nur folgender Rat: Kaufen Sie nur heimischen Honig aus Gentechnik-freien Regionen.
Schleswig-Holstein bekennt sich zum Gentechnik-freien Anbau und ist Mitglied im Europäischen Netzwerk Gentrechnik-freier Regionen.